Zentralgenossenschaft

Zentralgenossenschaft
regionaler oder überregionaler Zusammenschluss von Einzelgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Durchführung von Warengeschäften (Einkaufszentrale oder Absatzzentrale Hauptgenossenschaft) oder zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den  Genossenschaften und Kreditgewährung an diese mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgenossenschaften zu fördern. Z. treten als  Hauptgenossenschaften, Zentralkellereien,  Zentralbanken sowohl in der Rechtsform der Aktiengesellschaft als auch der  eingetragene Genossenschaft auf. Ihre Mitglieder sind Primärgenossenschaften. Unter Berücksichtigung der prinzipiellen Autonomie der Mitgliedsgenossenschaften findet eine dezentrale Willensbildung in den Organen der Zentralgenossenschaften (Vorstände, Aufsichtsräte, Mitglieder- bzw. Generalversammlungen) statt. Das Verhältnis der Zentralgenossenschaft zur Primärgenossenschaft ist identisch mit der Beziehung der Primärgenossenschaft zum einzelnen Genossenschaftsmitglied, der vom Geschäftsbetrieb eine wirtschaftliche Förderung anstrebt.

Lexikon der Economics. 2013.

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